Die KIT-Stiftung trauert um ihren Stifter Professor Dr. Wolfgang Gaul
Mit großer Betroffenheit haben wir vom Tode unseres langjährigen Freundes und Förderers Herrn Professor Dr. Wolfgang Gaul erfahren.
Nach seiner Habilitation an der Universität Bonn übernahm Wolfgang Gaul im Jahr 1980 als Professor für Quantitative Methoden der Unternehmensplanung die Leitung des Instituts für Entscheidungstheorie und Unternehmensforschung an der Universität Karlsruhe (TH). Unvergessen bleiben seine großen Verdienste um Forschung und Lehre an der KIT-Fakultät für Wirtschaftswissenschaften: bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand im Jahr 2011 hat Wolfgang Gaul seine Expertise und sein großes Wissen insbesondere auf den Gebieten der Stochastik, Optimierung und Graphentheorie sowie deren Anwendungsmöglichkeiten im wirtschaftswissenschaftlichen Bereich an Generationen von Studierenden und Promovierenden weitergegeben und diese mit seinem Vorbild inspiriert. Bemerkenswert waren zudem auch seine Bemühungen um die internationale Zusammenarbeit und Verständigung auf fachlicher und menschlicher Ebene.
Die Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses – insbesondere in den Fachgebieten Informatik, Mathematik und Wirtschaftswissenschaften – sowie von Menschen mit Beeinträchtigung, die nicht am akademischen Leben teilhaben können, war Wolfgang Gaul ein großes Herzensanliegen. Gemeinsam mit seiner Gattin gründete er daher im Jahr 2001 die gemeinnützige „Helga und Wolfgang Gaul Stiftung“. Die Stiftung, heute unter dem Dach der KIT-Stiftung, ist ein bleibendes Zeugnis seines herausragenden Einsatzes und seiner großen Verbundenheit mit Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe und bewirkt viel Gutes. Für dieses außerordentliche und herausragende Engagement zum Wohle des KIT wurde Wolfgang Gaul im Jahr 2014 zum Ehrenbürger der Hochschule ernannt.
Wir sind Wolfgang Gaul für seine außerordentliche Unterstützung zu höchstem Dank verpflichtet und werden sein Vermächtnis stets in dankbarer Erinnerung an einen wahren Freund und engagierten Förderer halten. Unser aufrichtiges und tief empfundenes Beileid gilt seiner Familie und allen, die ihm nahe standen.
In aufrichtiger Anteilnahme und Verbundenheit
Der Vorstand der KIT-Stiftung
In der inklusiven Kita im Lebenshilfehaus in Karlsruhe begleitet seit April 2023 der Roboter "NAO" die Kinder in ihrem Alltag. Der Einsatz ist Teil des Reallabors Robotische KI des KIT, das Künstliche Intelligenz und Robotik für alle Menschen erfahrbar, erlebbar und diskutierbar macht. NAO erzählt, singt und tanzt mit den Kindern und leistet damit einen wertvollen Beitrag zum frühkindlichen Erwerb von Medienkompetenz. Der Roboter für den Einsatz in der Kita der Lebenshilfestiftung wurde von der Helga und Wolfgang Gaul-Stiftung finanziert.
Hier erfahren Sie mehr über das Reallabor Robotische KI am KIT:
▶️ https://lnkd.in/ej-yH7MH
▶️ https://lnkd.in/e9hR38XG
Das Reallabor fördert das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg im Zuge der Digitalisierungsstrategie des Landes "digital@bw" mit 800.000 Euro.
Herzlichen Dank an die Helga und Wolfgang Gaul Stiftung für diese wunderbare Unterstützung schon der Allerkleinsten!
Hier erfahren Sie mehr über das Reallabor Robotische KI am KIT:
▶️ https://lnkd.in/ej-yH7MH
▶️ https://lnkd.in/e9hR38XG
Das Reallabor fördert das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg im Zuge der Digitalisierungsstrategie des Landes "digital@bw" mit 800.000 Euro.
Herzlichen Dank an die Helga und Wolfgang Gaul Stiftung für diese wunderbare Unterstützung schon der Allerkleinsten!
Helga und Wolfgang Gaul Stiftung
Die Eheleute Helga Gaul und Professor Dr. Wolfgang Gaul wollen einen Beitrag leisten zur Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie zur Unterstützung betreuungsbedürftiger Personen. Aus diesem Grund haben sie 2001 die Helage und Wolfgang Gaul Stiftung eingerichtet. Zweck der Stiftung ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, insbesondere in den Bereichen Informatik, Mathematik und Wirtschaftswissenschaften, die Förderung hilfsbedürftiger Personen sowie mildtätiger Zwecke im Sinne des § 53 AO.



