Stiftungsfonds und Sondervermögen

Der Stiftungsfonds ist eine besondere Form der Zustiftung. Die Einrichtung eines eigenen Stiftungsfonds bietet die Möglichkeit, bereits bestehende Projekte des KIT oder einen neuen Bereich zu unterstützen. Der / die Fördernde kann dabei den Zweck des Fonds festlegen. Aus den Erträgen des Fonds werden dann Projekte und Maßnahmen im Sinne der/des Fördernden unterstützt - dauerhaft und effektiv. Der Stiftungsfonds kann einen selbstgewählten Namen tragen und damit an das Leben und Wirken der/des Förderernden oder dieser/m nahestehenden Personen erinnern. Da ein Stiftungsfonds unbürokratisch betreut werden kann, ist er eine attraktive Alternative zur Gründung einer eigenen Stiftung oder einer Treuhandstiftung. 

Sondervermögen gleichen in ihrem Wesen den Stiftungsfonds. Sie werden auf Grundlage der Zulegung einer bestehenden Stiftung zur KIT-Stiftung gebildet.

Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen Gespräch. Sprechen Sie uns gerne an.

 

Bereits etablierte Stiftungsfonds und Sondervermögen:

Im Januar 2026 wurde die rechtsfähige Eduard-Job-Stiftung für Thermo- und Stoffdynamik zur KIT-Stiftung zugelegt. Im gleichen Zuge wurde das „Eduard Job-Sondervermögen“ unter dem Dach der KIT-Stiftung neu errichtet. Zweck dieses Sondervermögens ist insbesondere die Förderung des über die KIT-Stiftung geförderten Projektes „Karlsruher Physikkurs (KPK)“, sowie die Unterstützung von Projekten der Lehre der Physik, der Chemie sowie der Verfahrenstechnik am KIT allgemein. Darüber hinaus soll eine Förderung der Lehramtsausbildung in der Physik im Allgemeinen und der modernen Thermodynamik im Besonderen erfolgen.

Zweckbestimmte Spenden in das „Eduard Job-Sondervermögen“ werden unverändert gerne entgegengenommen und fließen vollumfänglich dem genannten gemeinnützigen Stiftungszweck zu.

 

 

Im Frühjahr 2026 wurde die rechtsfähige Jahrhundert-Stiftung mit Sitz in Karlsruhe zur KIT-Stiftung zugelegt. Aus dem übertragenen Vermögen wurde unter dem Dach der KIT-Stiftung das „Jahrhundert-Stiftung-Sondervermögen“ eingerichtet. Dieses Sondervermögen dient der Förderung von Studierenden des KIT, die aufgrund ihrer Bedürftigkeit, ihres Fleißes, ihrer Leistungen und ihres persönlichen Engagements besonders förderwürdig sind. Die Umsetzung dieses Förderzwecks erfolgt insbesondere durch – soweit möglich – jährliche Mittelzuweisungen für die Vergabe von Deutschlandstipendien oder alternativ für andere Stipendienprogramme am KIT.

Zweckgebundene Spenden zugunsten des „Jahrhundert-Stiftung-Sondervermögens“ sind weiterhin herzlich willkommen und fließen vollständig dem genannten gemeinnützigen Stiftungszweck zu.

 

 

Im Frühjahr 2026 wurde die rechtsfähige Vereinigte Studienstiftung der Universität Karlsruhe (TH) mit Sitz in Karlsruhe zur KIT-Stiftung zugelegt. Aus dem übertragenen Vermögen entstand innerhalb der KIT-Stiftung das „Vereinigte‑Studienstiftung‑Sondervermögen“.

Dieses Sondervermögen dient im Wesentlichen der Unterstützung des KIT und seiner Mitglieder durch Zuwendungen in Forschung, Lehre und Studium, insbesondere der Architektur, Ingenieurwissenschaften und Chemie sowie der Förderung der Sportpflege.

Die Umsetzung dieses Förderzwecks erfolgt insbesondere durch – soweit möglich – jährliche Mittelzuweisungen für die Vergabe von Deutschlandstipendien oder alternativ anderer Stipendienprogramme am KIT.

Zweckgebundene Spenden zugunsten des „Vereinigte‑Studienstiftung‑Sondervermögens“ sind weiterhin herzlich willkommen und kommen vollumfänglich dem genannten gemeinnützigen Stiftungszweck zugute.

 

 

Unter dem Dach der KIT-Stiftung wurde im Jahr 2014 der „Dr. Gert-Henning und Karin Flick-Fonds“ eingerichtet. Zweck des Fonds ist die Umsetzung von Maßnahmen, die dem übergeordneten Ziel der Förderung junger Menschen bei der Aufnahme, dem Abschluss oder der Ausgestaltung von Studium, Promotion oder wissenschaftlicher Karriere dienen. Das Grundstockvermögen des Dr. Gert-Henning und Karin Flick-Fonds wird in seinem Wert dauernd und ungeschmälert erhalten. Dem Fondsvermögen wachsen eventuelle Zuwendungen Dritter (Zustiftungen) zu, soweit sie ausdrücklich dafür bestimmt sind.

 

Unter dem Dach der KIT-Stiftung wurde im Jahr 2012 der „Brigitte-Heller-Fonds für Stipendien“ eingerichtet. Zweck des Fonds ist die Gewährung von Stipendien an Studierende, wissenschaftliche Nachwuchskräfte und Doktoranden am Karlsruher Institut für Technologie (KIT). Die Stipendien können auch in Form einer Unterstützung für Auslandsaufenthalte gewährt werden. Das Grundstockvermögen des Brigitte-Heller-Fonds für Stipendien wird in seinem Wert dauernd und ungeschmälert erhalten. Dem Fondsvermögen wachsen eventuelle Zuwendungen Dritter (Zustiftungen) zu, soweit sie ausdrücklich dafür bestimmt sind.

 

Prof. em. Dr. mult. Emil Mosonyi war von 1965 bis 1983 Inhaber des Lehrstuhls am Institut für Wasserbau und Wasserwirtschaft an der Universität Karlsruhe und Direktor des Theodor-Rehbock-Flussbaulaboratoriums. Er verstarb im Jahre 2009. Frau Hedvig Mosonyi hat sich dazu entschlossen, die ehemalige Wirkungsstätte ihres Mannes, das KIT, zu fördern und unter dem Dach der KIT-Stiftung den Prof. Emil Mosonyi-Fonds für Deutschlandstipendien zu errichten.