Steuerliche Vorteile

Der Staat gewährt Privatpersonen und Unternehmen interessante steuerliche Vorteile für Zuwendungen an Stiftungen.

Ihre Vorteile

…. wenn Sie direkt für Projekte spenden.
Jährlich können Sie bis zu 20 Prozent vom Gesamtbetrag Ihrer Einkünfte als Sonderausgaben, zum Beispiel als Spende an die KIT-Stiftung, steuerlich geltend machen. Spenden, die über diese Summe hinausgehen, sind auf das Folgejahr übertragbar.
Unternehmen haben alternativ die Möglichkeit, Zuwendungen von bis zu 4 Promille der Summe ihres Gesamtumsatzes und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter als Sonderausgaben geltend zu machen.

... wenn Sie unsere Ziele langfristig unterstützen.
Privatpersonen wie Unternehmen haben die Möglichkeit, Zustiftungen in den Kapitalstock der Stiftung zu entrichten. Hierunter fallen auch Zustiftungen in Themenfonds. Bis zu einer Summe von 1 Million Euro innerhalb von zehn Jahren können diese Zustiftungen steuermindernd geltend gemacht werden. Diese Zuwendungsmöglichkeit besteht zusätzlich zur oben genannten steuerlichen Begünstigung der Spende. Und: Bei Ehepartnern, die zusammen steuerlich veranlagt werden, steht der Zuwendungshöchstbetrag jedem Einzelnen zu.

... wenn Sie testamentarisch zuwenden.
Bei einer testamentarischen Zuwendung über den Nachlass an die gemeinnützige KIT-Stiftung entfallen Erbschafts- und Schenkungssteuer vollständig. Die KIT-Stiftung ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und von der Erbschaftssteuer befreit. Testamentarische Zuwendungen kommen deshalb in voller Höhe und ungeschmälert dem von Ihnen bestimmten Zweck zugute.
Gerne unterstützen wir Sie bei Ihren Überlegungen und vermitteln auf Wunsch den Kontakt zu erfahrenen Rechtsexperten.